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   BVerwG, 26.08.1976 - III C 45.75   

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BVerwG, 26.08.1976 - III C 45.75 (https://dejure.org/1976,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1976 - III C 45.75 (https://dejure.org/1976,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1976 - III C 45.75 (https://dejure.org/1976,1993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verlust eines Sparguthabens - Anerkennung als Flüchtling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sowjetzonenflüchtling - Ständiger Aufenthalt - Zeitlicher Zusammenhang - Hinderungsgründe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 10.75

    Erlittene Vermögensschäden in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - 3 C 45.75
    "Als Sowjetzonenflüchtling" hat ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder in Berlin (West) nur genommen, wer diesen ständigen Aufenthalt im Anschluß an das Verlassen der Sowjetzone begründet hat (wie Urteil vom 19. Februar 1976 - BVerwG III C 10.75 -).

    Auch die andere Frage, ob die Kläger die Aufenthaltsvoraussetzungen des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LAG erfüllen, ob sie also im Mai 1964 "als Sowjetzonenflüchtlinge" im Sinne dieser Vorschrift in den Geltungsbereich des Grundgesetzes oder Berlin (West) gekommen sind, ist unter Zugrundelegung der vom Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Februar 1976 - BVerwG III C 10.75 - vertretenen Rechtsauffassung, die mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert worden ist, zu verneinen.

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1976 - 3 C 45.75
    Die Kläger haben sich für ihre gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1960 - BVerfGE 11, 126 ff. - berufen.
  • BVerwG, 08.07.1982 - 3 CB 14.81

    Antragsberechtigung für Vertreibungsschäden - Sowjetzonenflüchtling - Ständiger

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seit seinem Urteil vom 19. Februar 1976 - BVerwG 3 C 10.75 - (Buchholz 427.3 § 230 Nr. 103 = ZLA 1976, 121) wiederholt dahin entschieden, daß "als Sowjetzonenflüchtling" ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder in Berlin-West (im folgenden: im Geltungsbereich des LAG) genommen hat, wer diesen ständigen Aufenthalt im Anschluß an das Verlassen der Sowjetzone begründet hat (Urteile vom 26. August 1976 - BVerwG 3 C 45.75 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 103 = ZLA 1977, 147] und vom 13. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 52.76 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 105 = ZLA 1978, 163]).

    In der Begründung wiederholt sie im wesentlichen die Kritik, die im Schrifttum gegen die Rechtsprechung des Senats erhoben worden ist (Osterhagen, ZLA 1976, 125 und ZLA 1977, 123; Buch, ZLA 1977, 77 und Boettger, ZLA 1979, 17).

    Der Senat ist in seinem Urteil vom 13. Oktober 1977 - a.a.O. - auf die von Osterhagen und Buch (a.a.O.) vorgetragene Kritik gegen seine Urteile vom 19. Februar 1976 und 26. August 1976 - a.a.O. - eingegangen.

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits in seinen Urteilen vom 19. Februar 1976 und vom 26. August 1976 (a.a.O.) zu erkennen gegeben, daß es für die Beantwortung der damals und auch hier nicht entscheidungserheblichen speziellen Frage, welche Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Weggang aus der Sowjetzone und der Begründung des ständigen Aufenthaltes im Geltungsbereich des Lastenausgleichsgesetzes zu stellen sind, auf eine analoge Anwendung des § 230 Abs. 2 Nr. 1 LAG ankommen könne.

  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 32.78
    Der erkennende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung auch die Vorschrift des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LAG dahin ausgelegt, daß "als Sowjetzonenflüchtling" seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet oder in Berlin (West) nur genommen hat, wer diesen ständigen Aufenthalt im Anschluß an das Verlassen des sowjetisch besetzten Gebietes genommen hat (vgl. Urteile vom 19. Februar 1976 - BVerwG 3 C 10.75 - [ZLA 1976, 121], vom 26. August 1976 - BVerwG 3 C 45.75 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 103] und vom 13. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 52.76 - [ZLA 1978, 163]).

    Die vorliegende Streitsache nötigt auch nicht zur erneuten Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein solcher zeitlicher Zusammenhang jedenfalls für die Personengruppe der Sowjetzonenflüchtlinge nicht zu fordern ist, wie mit der Revision unter Berufung auf die Kritik an der vorstehend angeführten Rechtsprechung des Senats (vgl. Osterhagen in ZLA 1976, 125 ff. und 1977, 123; Buch in ZLA 1977, 77 ff.; Boettger in ZLA 1979, 17 ff.) geltend gemacht wird.

  • BVerwG, 08.11.1976 - 3 B 113.75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung - Vorliegen einer Verletzung des

    Von der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 12 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG - Aufenthaltsnahme nach dem Stichtag des 31. Dezember 1952 im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) als Sowjetzonenflüchtling - ist der Senat bereits in seinen Urteilen vom 19. Februar 1976 - BVerwG III C 10.75 - und 26. August 1976 - BVerwG III C 45.75 - sowie in seinem Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG III B 48.74 - ausgegangen.
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